Schloß Wendhausen

Du sollst nicht begehren Deines Nächsten Haus.

 
 
presse
Leistungsbild
LPH 2 - 9
Mitarbeiter
C.
Auftraggeber
Carsten Henze
Planungszeit
1992 - 1994
Baukosten
1,5 Millionen Euro
 
 
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A) Geschichte

Das Wasserschloß Wendhausen wurde im Jahre 1688 vom Kanzler Probst von Wendhausen erbaut.

Durch Erbfolge ging es im Jahre 1717 in das Eigentum des Frhr. Konrad von Dehn über. Im Jahre 1751 wurde das Schloß, nachdem der Graf von Dehn seinen politischen Einfluß verloren und die Braunschweiger Region verlassen hatte, an Herzog Carl I. verkauft. Bis zum Jahre 1814 wechselte das Schloß mehrfach den Besitzer (u. a. Königreich Westfalen), um im Jahre 1814 wieder in das Eigentum der herzoglichen Domänenkammer zu gelangen. Im Jahre 1836 pachtete die Familie Vieweg für 99 Jahre das Gebäude, um es im Jahre 1873 endgültig zu erwerben. 1941 ging das Gebäude in das Eigentum der Stadt Braunschweig über. Während die Domäne bis 1962 bewirtschaftet wurde, unterlag das Schloß wechselnden Nutzungen (Wohnungen für Flüchtlinge, Sekten etc.). 1990 verkaufte die Stadt Braunschweig die Liegenschaft inkl. Domäne an private Investoren, die 1991 das Schloßgebäude an den gegenwärtigen Eigentümer weiterveräußerten.

B) Umbau

Die rohbauliche Substanz des Gebäudes war grundsätzlich in gutem Zustand und bedürfte abgesehen von einigen Ausnahmen keiner umfangreichen Sanierung.

Der gesamte Ausbaubereich hatte nach Eigentumsübertragung von den Erben der Familie Vieweg auf den öffentlichen Eigentümer, die Stadt Braunschweig, erheblich gelitten. Sanierungsmaßnahmen nennenswerter Art waren über einen Zeitraum von 50 Jahren nicht durchgeführt worden.

In Zusammenarbeit mit dem Institut für Denkmalpflege wurde tlw. auf Basis von Restauratorenbefunden folgende Sanierung vorgenommen:

-Fenster
-Fußböden
-Wände
-Decken
-Heizung
-Sanitär
-Elektro.

Der Umbau erfolgte so, daß die historische Baustruktur erhalten werden konnte und nur in geringem Umfang Mauern entfernt oder neue gesetzt werden mußten.

Nach der Devise "um das Bauwerk zu erhalten, muß man es auch verändern", wurde jedoch eine 300 Jahre alte Wand enfernt (Strafbefehl).

Daraus resultiert der sog. Herzogsaal, der allerdings nie einer war.

Insgesamt erforderte die Sanierung jeweils raumbezogen neue Lösungen, da die Geschichte über das Gebäude mit unterschiedlichen "Modernisierungen" einhergegangen war und jeweils unterschiedliche Spuren hinterlassen hatte. Jeder Raum hatte seine eigene Geschichte. Festzulegen war jeweils, welcher Befund der für das Bauwerk authentische und qualitätsbestimmende war.

Ein weiteres Problem liegt in der Historie der Liegenschaft begründet, und zwar in dem Tatbestand, daß sich das Anwesen einerseits zwar im Eigentum der Stadt Braunschweig, andererseits aber in der kommunalen Zugehörigkeit zum Landkreis Helmstedt befand.

Dieser Zustand der mangelnden Zugehörigkeit und der daraus resultierenden fehlenden Identität und öffentlichen Verantwortung muß sukzessive durch Belebung und sinnvolle Nutzung des Gesamtkomplexes geändert werden.

Für die weitere Entwicklung der Liegenschaft (Schoßpark, Domäne) ergab sich keine Unterstützung seitens öffentlicher Institutionen. Vielmehr sah sich der Eigentümer, der im übrigen 1995 für die Sanierung den Landespreis für Denkmalpflege erhalten hat, permanent mehr als nicklige Intrigen des Umfeldes ausgesetzt.

 

 

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